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Trauung anlässlich Eheschließung oder Lebenspartnerschaft

"Der christliche Glaube betrachtet es als ein Gottesgeschenk, wenn Menschen ihre Liebe zueinander entdecken und sich dauerhaft miteinander verbinden" (Lebensordnung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau).

Zu einer Partnerschaft gehören Liebe, Geduld, Respekt und Versöhnungsbereitschaft. Mit Ihrem Ja-Wort in der Trauung versprechen Sie alles zu tun, um das gemeinsame Glück zu erhalten zu wollen – „in guten wie in schlechten Zeiten“. Die anschließende segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes soll Ihnen Kraft und Zuversicht für den gemeinsamen Weg geben.

Die Trauung ist also ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft.

Wir wollen uns kirchlich trauen lassen – was ist zu tun?

Zunächst stimmen Sie bitte den Termin rechtzeitig mit uns ab (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer vereinbart dann einen Termin mit Ihnen, um die weiteren Dinge zu besprechen. 
Bei einer gleichschlechtlichen Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ist eine Trauung selbstverständlich möglich.

Quelle: hochzeitsfotograf / pixelio.de

Quelle: Unsplash / Samantha Gades

Kann ich mir die Kirche für meine Trauung  aussuchen?

In der Regel wird die Trauung in der Kirche Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde gefeiert. Es ist aber auch möglich eine andere Kirche zu wählen. Sprechen Sie in solchen Fällen mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer ihrer Wohnsitzgemeinde und der Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll.

Können Geschiedene noch einmal getraut werden?

Ja, das ist in der evangelischen Kirche grundsätzlich möglich.

Müssen beide Partner evangelisch sein?

Einer der beiden Partner muss evangelisch sein.

Was versteht man unter einer „ökumenischen Trauung“?

Darunter versteht man eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines Geistlichen einer anderen Konfession, oder die Mitwirkung der evangelischen Pfarrerin oder des evangelischen Pfarrers bei der Trauung durch eine andere Konfession. Beides ist möglich und sollte rechtzeitig mit den betreffenden Pfarrämtern geklärt werden.
Bitte denken Sie daran, dass eine ökumenische Trauung bei einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung problematisch werden könnte, da andere Konfessionen diesbezüglich andere Regelungen haben.

Was ist, wenn einer der Partner einer nichtchristlichen Religion angehört?

Auch dann ist die kirchliche Trauung möglich. In diesem Fall wird  die Pfarrerin bzw. der Pfarrer mit Ihnen die Inhalte und Formulierungen des Gottesdienstes vorab klären.

Bei der Trauung wird Ihnen ein Bibelwort zugesprochen (Trauspruch). Gerne gibt Ihnen die Pfarrerin bzw. der Pfarrer bei der Suche eine Hilfestellung. Sie können sich aber auch schon vor dem Traugespräch, zum Beispiel unter www.trauspruch.de , ein passendes Wort aussuchen.

Was kostet eine Trauung?

Die Trauung ist kostenlos. Die Gemeinde übernimmt, für den Fall, dass Sie Gemeindeglied bei uns sind, die Kosten für den Organisten- und Küsterdienst. Bei Sonderwünschen, etwa der musikalischen Begleitung eines Sängers oder einer Sängerin, fallen zusätzliche Kosten für den Organistendienst an, die durch Sie zu tragen sind. Für Nichtgemeindeglieder fällt eine Kostenpauschale zur Deckung der Unkosten an.

Welche Formulare sind notwendig?

Zunächst keine.