"Der christliche Glaube betrachtet es als ein Gottesgeschenk, wenn Menschen ihre Liebe zueinander entdecken und sich dauerhaft miteinander verbinden" (Lebensordnung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau).
Zu einer Partnerschaft gehören Liebe, Geduld, Respekt und Versöhnungsbereitschaft. Mit Ihrem Ja-Wort in der Trauung versprechen Sie alles zu tun, um das gemeinsame Glück zu erhalten zu wollen – „in guten wie in schlechten Zeiten“. Die anschließende segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes soll Ihnen Kraft und Zuversicht für den gemeinsamen Weg geben.
Die Trauung ist also ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft.
Zunächst stimmen Sie bitte den Termin rechtzeitig mit uns ab (
Bei einer gleichschlechtlichen Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ist eine Trauung selbstverständlich möglich.
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In der Regel wird die Trauung in der Kirche Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde gefeiert. Es ist aber auch möglich eine andere Kirche zu wählen. Sprechen Sie in solchen Fällen mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer ihrer Wohnsitzgemeinde und der Gemeinde, in der die Trauung stattfinden soll.
Ja, das ist in der evangelischen Kirche grundsätzlich möglich.
Einer der beiden Partner muss evangelisch sein.
Darunter versteht man eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines Geistlichen einer anderen Konfession, oder die Mitwirkung der evangelischen Pfarrerin oder des evangelischen Pfarrers bei der Trauung durch eine andere Konfession. Beides ist möglich und sollte rechtzeitig mit den betreffenden Pfarrämtern geklärt werden.
Bitte denken Sie daran, dass eine ökumenische Trauung bei einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung problematisch werden könnte, da andere Konfessionen diesbezüglich andere Regelungen haben.
Auch dann ist die kirchliche Trauung möglich. In diesem Fall wird die Pfarrerin bzw. der Pfarrer mit Ihnen die Inhalte und Formulierungen des Gottesdienstes vorab klären.
Bei der Trauung wird Ihnen ein Bibelwort zugesprochen (Trauspruch). Gerne gibt Ihnen die Pfarrerin bzw. der Pfarrer bei der Suche eine Hilfestellung. Sie können sich aber auch schon vor dem Traugespräch, zum Beispiel unter www.trauspruch.de , ein passendes Wort aussuchen.
Die Trauung ist kostenlos. Die Gemeinde übernimmt, für den Fall, dass Sie Gemeindeglied bei uns sind, die Kosten für den Organisten- und Küsterdienst. Bei Sonderwünschen, etwa der musikalischen Begleitung eines Sängers oder einer Sängerin, fallen zusätzliche Kosten für den Organistendienst an, die durch Sie zu tragen sind. Für Nichtgemeindeglieder fällt eine Kostenpauschale zur Deckung der Unkosten an.
Zunächst keine.
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