- Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten wiedereintreten?
- Oder Sie möchten aus einer anderen Kirche in die evangelische Kirche übertreten?
Am besten Sie nehmen zunächst Kontakt über das Pfarrbüro auf (Tel. 06241/33209 oder
Sie führen dann mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer ein Gespräch und erklären schriftlich Ihren Wiedereintritt. Mit Ihrer Unterschrift werden Sie wieder Mitglied der evangelischen Kirche.
Was muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie zu dem Gespräch nach Möglichkeit Ihre Taufbescheinigung und die Austrittsbescheinigung (falls zur Hand) mit.
Muss ich, wenn ich in einer anderen als der evangelischen Kirche getauft bin, noch einmal getauft werden?
Nein. Die Taufe ist einmalig. Die Taufe wird grundsätzlich von den Kirchen, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen https://www.oekumene-ack.de/startseite/) zusammen geschlossen sind, gegenseitig anerkannt. Wenn Sie noch nie einer Kirche angehörten, also noch nicht getauft sind, wird Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer gerne mit Ihnen über eine Taufe und die Vorbereitung darauf sprechen.
Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt kostet keine Gebühr. Als Mitglied werden sie kirchensteuerpflichtig, sofern Sie steuerpflichtig sind. Mit der Kirchensteuer tragen Sie dazu bei, dass Ihre Kirche die vielfältigen Aufgaben wie Gottesdienst, Seelsorge, Beratung, Diakonie, Kindergarten usw. wahrnehmen kann. Die gezahlte Kirchensteuer ist steuerrechtlich wie eine Spende abzugsfähig.